Technische Annahmebedingungen

Grundsätzliches

Die Entsorgungszentrum Salzgitter GmbH – im Weiteren EZS genannt – hat ihren Standort auf der Deponie Diebesstieg in Salzgitter. Die EZS übernimmt Abfälle des öffentlich – rechtlichen Entsorgungsträgers aus Salzgitter, der Industrie und der Gewerbeunternehmen unter Beachtung aller gesetzlichen – insbesondere abfallrechtlichen – Bestimmungen.

Beschaffenheit der Abfälle

Angeliefert werden dürfen alle Abfälle gemäß Angebot unter Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Annahmebedingungen der EZS. Von den Abfällen dürfen bei Lagerung und Umschlag keine schädlichen Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Anlagen zu befürchten sein.

Entstehen der EZS durch die Anlieferung von nicht den Annahmebedingungen entsprechenden Abfällen zusätzliche Kosten, hat der Anlieferer diese der EZS zu erstatten.

Verhalten auf dem Betriebsgelände

Innerhalb des Betriebsgeländes gelten für Verkehrsteilnehmer die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Anlieferer und Besucher sind verpflichtet, die Verkehrs- und sonstigen Hinweisschilder sowie die Verbotstafeln zu beachten.

Beim Rückwärtsfahren von Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände ist sicherzustellen, dass niemand gefährdet wird. Dazu muss bei LKWs ein Einweiser, der dem Fahrzeugführer das Überblicken des Gefahrenbereiches ermöglicht, eingesetzt werden. Der Fahrzeugführer ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Auflage.

Das Betreten von Gebäuden und Anlagen außerhalb des An- und Ablieferungsbereiches ist nicht gestattet. Sämtliche Fahrzeuge, die Abfälle transportieren, sind auf der betriebseigenen Waage zu verwiegen. Beim Befahren der Waage ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Unnötiger Aufenthalt an den Ent- und Beladestellen ist zu vermeiden. Die Fahrzeugführer haben alle Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.

Den Anweisungen des EZS-Personals ist Folge zu leisten.

Allgemeine Bedingungen zur Annahme von Abfällen

  • EZS ist nicht zur ständigen Abnahme von Abfällen verpflichtet, insbesondere nicht bei Ausfall oder Überlastung der Anlage.
  • Die beim Entladen der Abfälle verursachten Verunreinigungen sind vom Anlieferer zu beseitigen. Jeder Anlieferer von Abfall ist verpflichtet, seine Abfallanlieferung daraufhin zu überprüfen, ob sie den von der EZS geforderten Bedingungen entspricht. Auf Verlangen der EZS hat er über Art, Beschaffenheit, Menge und Herkunft des von ihm angelieferten Abfalls Auskunft zu geben. Das Personal der EZS ist befugt, die Abfälle einer Kontrolle zu unterziehen. Ggf. können daraufhin Abfälle ganz oder teilweise von der Annahme ausgeschlossen werden, wenn sie nicht den Annahmekriterien entsprechen.
  • Eine begründete Zurückweisung von Abfällen, z. B. wenn diese nicht den Annahmekriterien entsprechen, bleibt der EZS auch nach dem Entladen vorbehalten.
  • Die Abfälle sind mit Fahrzeugen anzuliefern, die mit Hilfe motorischer und/oder hydraulischer Antriebe entleert werden können. Manuelle Entleerungen der Fahrzeuge sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.

Eigentumsübertragung

Mit dem Entladen gehen die Abfälle in das Eigentum der EZS über.

Vom Eigentumsübergang ausgeschlossen sind alle Stoffe, die gemäß Annahmekriterien der EZS nicht zugelassen sind oder die aus sonstigen Gründen von der Annahme ausgeschlossen werden.

Haftung

Das Betreten und die Benutzung des Entsorgungszentrums Salzgitter geschehen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, auf eigene Gefahr. Jeder Anlieferer übernimmt die volle Gewähr dafür, dass seine Abfälle den von der EZS jeweils geforderten Annahmekriterien entsprechen. Er haftet insoweit für Schäden durch die Anlieferung von Abfällen, die von der Anlieferung hätten ausgeschlossen werden müssen. Im Übrigen haftet jeder Anlieferer für die von ihm verursachten Schäden an Personen und Sachen der EZS, ihrer Bediensteten sowie ihrer Erfüllungsgehilfen.

Die EZS trägt keine Kosten, die durch die Zurückweisung von Abfällen oder bei Einstellung der Annahme durch betriebsbedingte Störungen entstehen.

Grundsätze für die Abfallannahme

Grundsätzlich können alle für die EZS zugelassenen Abfälle, unter Beachtung der Nachweisverordnung und den Regelungen des Sonderabfallwirtschaftsplan Niedersachsen (b. ü. Abfällen werden nicht angenommen) zur Verbrennung angeliefert werden.

Für die thermische Verwertung sind nachfolgende Abfälle von der Annahme ausgeschlossen:

  • Nicht brennbare Stoffe und Abfälle sowie Erde, Bauschutt, Schnee, Eis, Steine, Sand, Schlamm, Asche und Schlacke enthalten, soweit diese nicht mindestens in einem Verhältnis, 1 Teil nicht brennbarer Stoff mit min. 10 Teilen brennbaren Abfällen vermischt sind.
  • Menschliche und tierische Auswurfstoffe, Stalldung und Wundverbände, ekelerregende oder übel riechende Stoffe, Tierkadaver, Gifte, soweit diese eine Gefahr für die Anlage oder deren Bedienungspersonal darstellen.
  • Flüssige, leicht entzündbare oder leicht vergasende Stoffe mit Flammpunkten unter 55° C.
  • Stoffe, die wegen ihres hohen Säuregehaltes oder Gehaltes an Chemikalien die Verbrennungsanlagen gefährden oder die Rauchgasemissionen ungünstig beeinflussen. Übernahme nur nach Einzelfallprüfung.
  • Radioaktive oder explosive Stoffe oder Abfälle, z. B. Feuerwerkskörper, Munition und Karbidrückstände sowie Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen. Leichtmetalle (wie z. B. Aluminium, Magnesium und deren Legierungen) neigen zu exothermen Reaktionen und können zu Bränden führen. Abfallchargen, die aus vorgenannten Stoffen und Abfällen bestehen.
  • Sperrgut jeder Art mit einer maximalen Kantenlänge von > 0,50 m
  • Batterien, Akkumulatoren, Kühlgeräte, Elektronikschrott, wie z. B. Radios, Fernseher, Computer.
  • Monoanlieferungen von Kunststoffabfällen mit Flammschutzmitteln und / oder die FCKW – geschäumt sind.
  • mehrlagig, gebündelte Abfälle, oder als Rollenware (z. B. Papier, Teppich, Laminat).
  • Paletten, Großgebinde, Fässer.
  • Drähte, Stähle (z. B. Winkel-, Vierkant-, U-Stähle, Rohre und Profile).
  • Holzbalken, Bretter, Platten > 4 cm dicke, > 50 cm Kantenlänge, > 0,5 m² Fläche.
  • ganze Altreifen (Pkw, Lkw, etc.).
  • Im Zusammenhang mit Sperrmülllieferungen, möglichst separat sortiert, ist eine Anlieferung möglich.
  • Kunststoffabfälle mit einer Kantenlänge von > 10 cm. Zerkleinerter Kunststoffabfall über 1 m³ Volumen sind vor der Anlieferung anzumelden, damit die Lieferung abgestimmt werden kann. Kunststoff- und Textilbänder, die eine Länge von 2 m überschreiten, werden nicht angenommen.
  • Metallanteile sind weitestgehend zu reduzieren, Schrott ist von der Annahme ausgeschlossen.
  • Stirnholz (Hartholzfußboden) brennt trotz kleiner Abmessungen nicht durch und ist daher von der Annahme ausgeschlossen.
  • Annahme von Ballenmaterial ist nur in loser Schüttung frei von Wickeldrähten möglich.
  • Abfälle deren Gehalt an halogenorganischen Stoffen größer ist als 1%.

Anlieferung von Wertstofffraktionen

Wiederverwertbaren Stoffe (Altholz, Kunststoff, Metall, Papier, Schrott) werden nur als Monofraktionen angenommen und müssen den jeweils gültigen Qualitätskriterien der Verwertungsanlagen entsprechen. Auf Wunsch werden Sortenlisten zur Verfügung gestellt. Nicht qualitäts-konforme Anlieferungen werden herabgestuft oder verweigert.

Bei Anlieferungen unter 200 kg werden auf Grund des Eichgesetzes keine Vergütung bezahlt.

Baustellenmischabfall

Vermischte Baustellenabfälle müssen frei sein von Gefahrstoffen, wie z.B. künstliche Mineralfaser (Glaswolle), Asbest oder HBCD haltiges Dämm-material (Styropor), die separat verpackt angeliefert werden können.

Besondere Hinweise für die Anlieferung

    • Sämtliche Anlieferungen werden nur in loser Schüttung, tropffrei und nicht staubend angenommen.
    • Sperrmüll aus Haushaltssammlungen ist erlaubt, in der Form, dass er der üblichen Definition entspricht und mit unseren Zerkleinerungsaggregaten zerkleinert werden kann. Matratzen sind möglichst separat sortiert anzuliefern.
    • Bei geplanten Anlieferungen von Monochargen bleibt eine Mengenbegrenzung vorbehalten und es ist eine Einzelabstimmung mit uns erforderlich.
  • Für die Bergung nicht ordnungsgemäß angelieferter Abfälle werden die anfallenden Kosten, mindestens pauschal 500 € in Rechnung gestellt.
  • Für Anlieferungen unter 200 kg werden auf Grund des Eichgesetzes pauschal 200 kg in Rechnung gestellt.

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Entsorgungszentrum Salzgitter GmbH
Diebesstieg 50
38229 Salzgitter

 Ansprechpartner:      

Herr Voges               05341 / 22 21 35
Herr Loose                  05341 / 22 21 18
Frau Strathausen       05341 / 22 21 38 

Anlieferzeit:
April – 31. Oktober
Montag – Freitag       07.00 – 17:30 Uhr
Samstag                    08.00 – 13.00 Uhr

November- 31. März
Montag – Freitag       07:30 – 16:30 Uhr
Samstag                    08.00 – 13.00 Uhr