Annahmebedingungen für Anlieferungen von Abfällen
- Beim Entladen dürfen keine Staubemissionen entstehen.
- Anlieferung nur nach Absprache mit der Annahmekontrolle.
- Nicht gerollt, nicht mehrlagig, nicht gebündelt, nicht gepresst.
- Die Flüssigkeitsanteile des Abfalls sind auf eine tropffreie Restanhaftung zu begrenzen.
- Schlämme dürfen eine Trockensubstanz (TS) > 90 % nicht unterschreiten.
- Für die Bergung nicht ordnungsgemäß angelieferter Abfälle werden pauschal Kosten in Höhe von 250,- € in Rechnung gestellt.
- Bei der Anlieferung von Palettenware werden für die Entladung mittels Gabelstapler pro Fahrzeugeinheit 150,- € in Rechnung gestellt.
- Brandschäden müssen vor der Anlieferung mindestens 1 Woche gelagert und abgetrocknet sein. Kantenlänge wie oben beschrieben.