Annahmebedingungen für die Anlieferungen von Abfällen

  • Beim Entladen dürfen keine Staubemissionen entstehen.
  • Anlieferung nur nach Absprache mit der Annahmekontrolle.
  • Nicht gerollt, nicht mehrlagig, nicht gebündelt, nicht gepresst.
  • Die Flüssigkeitsanteile des Abfalls sind auf eine tropffreie Restanhaftung zu begrenzen.
  • Schlämme dürfen eine Trockensubstanz (TS) > 90 % nicht unterschreiten.
  • Für die Bergung nicht ordnungsgemäß angelieferter Abfälle werden pauschal Kosten in Höhe von 250,- € in Rechnung gestellt.
  • Bei der Anlieferung von Palettenware werden für die Entladung mittels Gabelstapler pro Fahrzeugeinheit 150,- € in Rechnung gestellt.
  • Brandschäden müssen vor der Anlieferung mindestens 1 Woche gelagert und abgetrocknet sein. Kantenlänge wie oben beschrieben.