Annahmebedingungen für die Anlieferungen von Abfällen
- Beim Entladen dürfen keine Staubemissionen entstehen.
- Anlieferung nur nach Absprache mit der Annahmekontrolle.
- Nicht gerollt, nicht mehrlagig, nicht gebündelt, nicht gepresst.
- Die Flüssigkeitsanteile des Abfalls sind auf eine tropffreie Restanhaftung zu begrenzen.
- Schlämme dürfen eine Trockensubstanz (TS) > 90 % nicht unterschreiten.
- Für die Bergung nicht ordnungsgemäß angelieferter Abfälle werden pauschal Kosten in Höhe von 250,- € in Rechnung gestellt.
- Bei der Anlieferung von Palettenware werden für die Entladung mittels Gabelstapler pro Fahrzeugeinheit 150,- € in Rechnung gestellt.
- Brandschäden müssen vor der Anlieferung mindestens 1 Woche gelagert und abgetrocknet sein. Kantenlänge wie oben beschrieben.
Nach oben scrollen
Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen. Verstanden Datenschutzerklärung Privacy & Cookies Policy